Der "Laienfilter"

April 23, 2009

coffee 10
Creative Commons License photo credit: broodkast
Oliver von aptgetupdate.de hat sich einmal überlegt, wie so ein von-der-"Laien"filter denn so aussehen könnte. Ein Auszug:

# Notiz: Gesetze noch nicht verabschiedet, kommt noch. # $header->{'HTTP_URI'} =~ /thepiratebay.org/ or # $header->{'HTTP_URI'} =~ /wikipedia.org/ or # $header->{'HTTP_URI'} =~ /www.amnesty.de/ or # $header->{'HTTP_URI'} =~ /www.wikileaks.de/ or # Erst kurz vor den Wahlen auskommentieren # $header->{'HTTP_URI'} =~ /spd.de/ or # $header->{'HTTP_URI'} =~ /gruene.de/ or

Link

Was wahlweise wie Satire oder bitterer Zynismus klingt, ist vielleicht gar nicht so weit hergeholt. Denn was sich gut anhört (Kampf gegen die Kinderpornographie), hat schon jetzt viele Begehrlichkeiten geweckt, die mit dem lobenswerten Ursprungsziel nichts mehr zu tun haben. Und das, noch lange bevor es endgültig beschlossene Sache ist.

Ähnlich kritisch sieht das auch Jochen Magnus in einem Kommentar in der Rhein-Zeitung:

Eine gar nicht amüsante Vorstellung: Die Polizei regelt auch den Verkehr im Internet. Dabei bekommt sie viel zu tun, denn schon jetzt hat die Musikindustrie unverblümt ihr Interesse an der Sperrung illegaler Tauschbörsen erklärt. (...) Die staatlichen Lottogesellschaften könnten einfacher ihr Monopol sichern, wenn endlich ausländische Glückspielseiten gesperrt würden. Die Begehrlichkeiten werden mit der Verfügbarkeit der Mittel wachsen.

Internetzensur unter quasi vollständigem Ausschluss des Rechtswegs kommen den Lobbyisten nämlich gerade recht. Damit kann man sich schließlich so lästige, langwierige und überhaupt viel zu teure Dinge wie Gerichtsentscheidungen sparen. Besonders viel Phantasie benötigt man also nicht, um sich vorzustellen, wie in diesen Tagen wahrscheinlich die Telefone bei Frau von der Leyen und ihren Freunden heiß laufen, von Interessengruppen, die auch die Sperrliste füttern wollen.

Was dabei freilich auf der Strecke bleibt, ist die Rechtsstaatlichkeit. Einzige Hoffnung bleibt, wie so oft, das Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Dort hat man, im Gegensatz zu Berlin, das Grundgesetz gelesen und wahrscheinlich auch verstanden. Denn im Artikel 5 heißt es (noch): "Eine Zensur findet nicht statt".

(Danke für den Link zum Kommentar, Martin)

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