Eigene Kinder, Nachweislich
Die “Fragen und Antworten” zum “IsarCard” Abonnement der Münchner Verkehrsbetriebe haben einen interessanten Passus:
4) Kann ich jemanden mitnehmen?
Mit der IsarCard und der IsarCard9Uhr im Abo dürfen Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei.
Da fragt man sich natürlich, wie weise ich nach, dass meine Kinder meine Kinder sind? Reicht es, wenn sie mich Papa nennen? Oder doch besser ein Vaterschaftstest im U-Bahn-Wagen, nur um sicher zu gehen?
Das ist doch schon reichlich seltsam, zumal Kinder in der Regel keinen Ausweis haben, geschweige denn ihn mit sich herumtragen. Und eine Geburtsurkunde hätte ich als Vater dann nun auch nicht unbedingt ständig zur Hand. Auch auf das Übereinstimmen des Nachnamens kann man sich in unserer “modernen Gesellschaft” wahrlich nicht verlassen — und überhaupt, macht “Müller” oder “Schmidt” ein Kind zum “nachweislich” eigenen eines Herrn Müller oder Schmidt? Eher nicht.
Es ist erschreckend, wie gerne Unternehmen mit Worthülsen um sich werfen, die sie hoffen, nach Gutdünken ausfüllen zu können (in diesem Fall offenbar mit dem Ziel, vermeintlichen Schwarzfahrern die Last aufzuerlegen, die Verwandschaft mit den mitfahrenden Kindern zweifelsfrei “nachzuweisen”). Streuen von FUD kennt man aus anderen AGB zu genüge — und es scheint, der öffentliche Nahverkehr bildet dort keine Ausnahme.
Oh, wie ich mich freue, bald wieder in Deutschland Bus und Bahn zu fahren
(Familienfoto CC by-nc-nd lizensiert von dhammza auf flickr).






Das geht in eine ganz ähnliche Richtung wie das biometrische Paßbild, das man neuerdings für jeden Scheiß – mit Ausnahme des vollkommen unwichtigen amtlichen Personalausweises – braucht. Hauptsache, der kleine Mann kann sich überlegen fühlen, indem er die paar Hanseln, die in einer gegebenen Situation unter ihm stehen, mit irgendwelchem pseudowichtigen Regelungskram schikaniert.
Vielleicht spanne ich den Bogen zu weit, aber mir helfen solche sinnlosen Vorschriften dabei, mir vorzustellen, wie das damals ’33-’45 gelaufen sein muß.
Ja so schlimm ist das doch nicht. Man muss ja erst ab dem vierten Kind eine Bestätigung mitführen…und bei Enkeln keine. Oder so?! Das ist verwirrend…
Hm, ja stimmt schon dass es erst ab 4 Kindern relevant wird, dennoch verwirrte mich die Wortwahl schon ein bisschen. Das gibt einen armen, vier-kindrigen Elternteil schon ein wenig der Willkür der Kontrolleure preis.
PS: Sieht aus als kriege ich mehr Kommentare wenn ich auf deutsch blogge
Ich sollte mal wieder abwechselnd deutsch und englisch bloggen, vielleicht.