Die "Fragen und Antworten" zum "IsarCard" Abonnement der Münchner Verkehrsbetriebe haben einen interessanten Passus:
4) Kann ich jemanden mitnehmen? Mit der IsarCard und der IsarCard9Uhr im Abo dürfen Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl, ansonsten maximal drei.
Da fragt man sich natürlich, wie weise ich nach, dass meine Kinder meine Kinder sind? Reicht es, wenn sie mich Papa nennen? Oder doch besser ein Vaterschaftstest im U-Bahn-Wagen, nur um sicher zu gehen?
Das ist doch schon reichlich seltsam, zumal Kinder in der Regel keinen Ausweis haben, geschweige denn ihn mit sich herumtragen. Und eine Geburtsurkunde hätte ich als Vater dann nun auch nicht unbedingt ständig zur Hand. Auch auf das Übereinstimmen des Nachnamens kann man sich in unserer "modernen Gesellschaft" wahrlich nicht verlassen -- und überhaupt, macht "Müller" oder "Schmidt" ein Kind zum "nachweislich" eigenen eines Herrn Müller oder Schmidt? Eher nicht.
Es ist erschreckend, wie gerne Unternehmen mit Worthülsen um sich werfen, die sie hoffen, nach Gutdünken ausfüllen zu können (in diesem Fall offenbar mit dem Ziel, vermeintlichen Schwarzfahrern die Last aufzuerlegen, die Verwandschaft mit den mitfahrenden Kindern zweifelsfrei "nachzuweisen"). Streuen von FUD kennt man aus anderen AGB zu genüge -- und es scheint, der öffentliche Nahverkehr bildet dort keine Ausnahme.
Oh, wie ich mich freue, bald wieder in Deutschland Bus und Bahn zu fahren ;)
(Familienfoto CC by-nc-nd lizensiert von dhammza auf flickr).