Oh nein, wie konnte das der Weltpresse entgehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes vorläufig gestoppt, weil 20 Huftechniker und Hufpfleger dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Denn nach dem neuen Gesetz dürfen die Tätigkeiten der Hufpfleger und Huftechniker grundsätzlich nur noch von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden ausgeübt werden. Dafür müsste man aber mindestens zwei Jahre bei einem solchen gearbeitet haben. Und überhaupt müssen staatlich anerkannte Hufbeschlagschulen in Zukunft ausreichend Hufbeschlaglehrschmiede beschäftigen. Um Hufbeschlaglehrschmied werden zu können muss man aber mindestens fünf Jahre lang Hufbeschlagschmied gewesen sein. Klar, oder?

Verwirrt? Ich auch.

(Link zur Pressemitteilung des BVerfG).

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Published on January 15, 2015