Jean Pierre und mir ist am letzten Freitag in den neuen AGB von OpenBC ein Passus schmerzhaft ins Auge gestochen aufgefallen, der sich als "Eigentor" herausstellen sollte: So wurden abhängig Beschäftigte (also "normale Angestellte") aus dem Kundenkreis ausgeschlossen.
Ich war ein bisschen zu faul, um den OpenBClern die Korrektur ihrer AGB zu empfehlen (außerdem traue ich den Anwälten, die sie wohl entworfen haben, eigentlich zu, dass sie selbst §15 EStG o.ä. lesen können). Aber JP hat sich zu einem Kommentar erbarmt und damit ein bisschen an der Blogosphäre gerüttelt, wie man an JPs Trackbacks oder einer Blogsuche (hier oder hier) sieht.
Zwischenzeitlich muss aber den OpenBClern auch ein Licht aufgegangen sein, und sie kündigen an, die AGB nochmal anzupassen.
Na also.
Trotzdem bleibt zu befürchten, dass in der beträchtlichen Verlängerung (vorher; nachher1 + nachher2) der AGB noch ein oder gar mehrere Kuckuckseier versteckt sind. Seien sie beabsichtigt oder aus Versehen entstanden: Wer weiterhin OpenBC-Kunde bleiben möchte, kommt wohl um eine Komplettlektüre nicht umhin.
Wir haben ja schließlich sonst nichts zu tun.