Gerade wurde die Sitzung zur Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts in den Klagen zur Wahl 2005 geschlossen.
Karlsruhe gibt grünes Licht: Die Deutschen dürfen am 18. September zu den Wahlurnen. (Presse? Hier und hier)
Die Richter haben sehr deutlich mit 7 zu 1 Stimmen entschieden. Es gibt trotzdem keinen Zweifel, dass man keinen Freibrief für eine beliebige Auflösung des Bundestages geben sollte, und es immer noch eine materielle Komponente bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Vertrauensfrage geben wird. Es wird in Zukunft aber wohl leichter für einen Bundeskanzler sein, eine "unechte Vertrauensfrage" zu stellen, da sie seit heute als "grundsätzlich zulässig" gilt. Und da waren sich die Richter erstaunlich einig: 1983 ging die Entscheidung nur mit knappen fünf zu drei Stimmen aus. Die bisher interviewten Verfassungsrechtler, die ich bereits gehört habe, halten die Subsumtion des Gerichts für gut begründet und folgerichtig - inhaltlich sind die Richter im wesentlichen den Punkten gefolgt, die sie schon 1983 aufgestellt hatten. Die Begründung von Richter Hassemer hat ja auch immerhin 100 Minuten in Anspruch genommen.
Eine Pressemitteilung des BVerfG gibt es bereits. Ich bin gespannt, wann die Entscheidung im Volltext veröffentlicht wird. Den Link reiche ich nach :)
P.S.: Also gehe ich nächste Woche im Wahlamt vorbei, Kreuzle machen :)