Evident sachfremd

October 10, 2006

Wenn heute der erste April wäre, hätte ich diese Geschichte für einen Scherz gehalten: Da hat ein Anwalt wiederholt vor einem Aachener Gericht falsch geparkt und hatte dafür zwei ausstehende Knöllchen in Höhe von jeweils 15 Euro. Nun hatte er aber argumentiert, er habe dort ja nur zum Be- und Entladen von Akten kurzzeitig gestanden.

Um herauszufinden, ob der Herr Anwalt denn auch tatsächlich einen Gerichtstermin hatte, erließ das zuständige Gericht kurzerhand einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Kanzlei des Anwalts, wo die Polizei dann auch prompt dessen Kalender für die fragliche Zeit auseinander nahm.

Der Anwalt erhob Verfassungsbeschwerde und mit Worten, die selbst der rechtlich Ungebildetste so oder so ähnlich ("Eine Durchsuchung wegen Parktickets für 30 Euro??") wählen würde, watschte Karlsruhe die zuständigen Richter ab:

Die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts in einem gegen ihn gerichteten Verfahren stellt einen erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar und muss daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Zudem werden die Grundrechte der Mandanten berührt, da die Gefahr besteht, dass ihre Daten zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen. Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege. (...) Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen.

Hoffen wir, dass eine Ohrfeige aus Karlsruhe den Realitätssinn der Delinquenten wieder etwas gerade gerückt hat; sonst muss man sich ja nicht wundern, dass das Vertrauen des Durchschnittsdeutschen in seine Gerichte relativ gering ist. (Obwohl ich eigentich der Ansicht bin, dass das zu Unrecht der Fall ist).

(via Pressemitteilung des BVerfG)

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