Jamba schlägt Wellen

December 17, 2004

In seinem "Spreeblick" Blog schreibt Johnny aus Berlin über die äußerst dubiose Geschäftspraktik der Firma Jamba, die durch dir Überflutung jugendtypischer Sender (VIVA, MTV und so) mit ihrer Werbung und die gezielte Vermittlung von "Klingelton-Abos" an Minderjährige gegenwärtig geradezu traumhafte Gewinne erzielt.

Das tun sie so erfolgreich, dass das profitträchtige Unternehmen jüngst von Verisign gekauft wurde, die jetzt am Geschäft mit den Klingeltonabos kräftig verdienen. (Verschlüsselt, natürlich. Denn man ist ja vertrauenswürdig im Hause Verisign).

Dass die Geschäftspraktik der neuen Tochter - vorsichtig formuliert - moralisch bedenklich sein könnte, scheint man dort aber nicht zu befürchten. Vielleicht hat das Klingeln der Kasse auch nur die letzten Skrupel betäubt, wer weiß.

Dagegen, dass die Jugendlichen die eigentlichen Abo-Bedingungen wohl in den seltensten Fällen einschätzen können, geschweige denn sie überhaupt zu lesen bekommen (siehe Spreeblick-Artikel), hilft jedenfalls auch nicht der Hinweis "Minderjährige Besteller benötigen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten."

Es sei denn natürlich, diese Zustimmung wird dann auch tatsächlich verweigert.


<!--more--> Ich kann jedem Elternteil nur raten: Fax oder Brief schicken, Genehmigung verweigern. Eiskalt. Und nicht einfach kündigen, denn es dreht sich nicht "nur um fünf Euro". Sondern es dreht sich um die fünf Euro von vielen (tausenden?) Kindern, die eigentlich nur einen einzigen, tollen Klingelton haben wollten, und erst nach Monaten herausfinden, wie sie ihr "Abo" denn wieder kündigen können. Und bis dahin streicht der Content-Anbieter fleißig "Abo-Gebühren" aus einem Vertrag ein, den der Jugendliche von Anfang an so nicht schließen wollte.

Und ein kleiner Denkanstoß an unsere Bundestagsmitglieder (die natürlich alle mein Blog lesen räusper ;) ) - ob es nicht nötig wäre, den theoretisch sehr starken Minderjährigenschutz der §§ 104ff. BGB in der praktischen Umsetzung durch geeignete Maßnahmen etwas zu forcieren?

Denn leider wissen wohl nur wenige Eltern, dass sie durch die Verweigerung der Genehmigung den schwebend unwirksamen Vertrag von Anfang an nichtig werden lassen können (§108 BGB).

Und so bestätigt es sich leider wieder: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel...

Was this helpful? Buy me a coffee with Bitcoin! (What is this?)

Updating Adobe Flash Without Restarting Firefox

No reason for a Flash upgrade to shut down your entire browser, even if it claims so.It's 2015, and the love-hate relationship of the Web...… Continue reading

Reddit's Fail-Alien (or "Fail-ien?")

Published on January 15, 2015