im Unispiegel...
Der von der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin entfachte Rechtsstreit um das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist endgültig beendet. Ludin erklärte, sie wolle gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni keine Verfassungsbeschwerde einlegen und akzeptiere das Verbot.
Wäre der Rechtsbehelf der Lehrerin begründet? In welchen Grundrechten könnte sich Frau L. verletzt sehen? Wie könnte ein Eingriff gerechtfertigt werden?
Wie schnell doch manche Klausurthemen etwas mit der Realität zu tun haben können? Also wenn das immer so wäre, hätten wir Studenten ja gar nichts mehr zu mosern ;)