Nach den tragischen Ereignissen in einer deutschen Realschule wird ja in Deutschland, wie das so zu mir rübergeschwappt ist, heftig über ein Verbot so genannter “Killerspiele” debattiert.
Interessant ist dazu eine Umfrage, die in mein Postfach gespült wurde:
Ein Verbot von Gewalt verherrlichenden Computerspielen haben fast drei Viertel der Befragten im ZDF-Politbarometer gefordert. Insgesamt 71 Prozent waren gegen so genannte Killerspiele (…). Gegen ein Verbot wandten sich 27 Prozent.
Während ich der verantwortlichen Forschungsgruppe Wahlen die Repräsentativität der Umfrage nicht abspreche, muss ich doch an dem Bedeutungsgehalt zweifeln. Für wenig überraschend halte ich es jedenfalls, dass nach einem öffentlich bekannten Vorfall dieser Art der Aufschrei nach einem neuen Verbot groß ist.
Denselben Effekt bekommt man schließlich auch wenn man nach einem brutalen Mord eine Umfrage über die Verschärfung von Strafgesetzen macht, oder (weniger dramatisches Beispiel) wenn man nach einer Erhöhung der Politikerbezüge die Leute nach einer Senkung derselben befragt. Übersetzt bedeutet das: “Tut was, damit das nicht nochmal passiert, wir wissen auch nicht was, aber solang ihr was tut, ist gut.” Das hat der “beumfragte” Bürger sozusagen mit den Ministern Schönbohm, Stoiber und so weiter gemeinsam.
Alles in allem riecht das sehr amerikanisch. Read on »
Weiter gesiebte Luft atmen darf Mark David Chapman, der berühmt-berüchtigte Mörder John Lennons.
Auch sein viertes Gnadengesuch wurde abgelehnt, und das Kommittee begründete:
“Das Gremium bleibt besorgt über die bizarre Natur seines vorsätzlich geplanten und brutalen Verbrechens.
(…)
Obwohl das Gremium feststellt, dass (Chapman) eine zufriedenstellende Freiheitsstrafe verbüßt hat, wäre aufgrund (seines) extrem gewalttätigen Vergehens eine Freilassung nicht im Interesse der Gesellschaft.”
Nachdem er den Ex-Beatle Lennon im Jahr 1980 vor dessen Haus in New York City erschossen hatte, sitzt Chapman nun seit immerhin einem Vierteljahrhundert ein. Und das ist wahrscheinlich auch besser so.
(via BBC)
Wenn heute der erste April wäre, hätte ich diese Geschichte für einen Scherz gehalten: Da hat ein Anwalt wiederholt vor einem Aachener Gericht falsch geparkt und hatte dafür zwei ausstehende Knöllchen in Höhe von jeweils 15 Euro. Nun hatte er aber argumentiert, er habe dort ja nur zum Be- und Entladen von Akten kurzzeitig gestanden.
Um herauszufinden, ob der Herr Anwalt denn auch tatsächlich einen Gerichtstermin hatte, erließ das zuständige Gericht kurzerhand einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Kanzlei des Anwalts, wo die Polizei dann auch prompt dessen Kalender für die fragliche Zeit auseinander nahm.
Der Anwalt erhob Verfassungsbeschwerde und mit Worten, die selbst der rechtlich Ungebildetste so oder so ähnlich (“Eine Durchsuchung wegen Parktickets für 30 Euro??”) wählen würde, watschte Karlsruhe die zuständigen Richter ab:
Die Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts in einem gegen ihn gerichteten Verfahren stellt einen erheblichen Eingriff in die
Unverletzlichkeit der Wohnung dar und muss daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Zudem werden die Grundrechte der Mandanten berührt, da die Gefahr besteht, dass ihre Daten zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen. Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege.
(…)
Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen.
Hoffen wir, dass eine Ohrfeige aus Karlsruhe den Realitätssinn der Delinquenten wieder etwas gerade gerückt hat; sonst muss man sich ja nicht wundern, dass das Vertrauen des Durchschnittsdeutschen in seine Gerichte relativ gering ist. (Obwohl ich eigentich der Ansicht bin, dass das zu Unrecht der Fall ist).
(via Pressemitteilung des BVerfG)
Oh, lange kein englisches Lieblingswort mehr verlauten lassen. Heute ein “idiom”:
She’s a few fries short of a Happy Meal
Soll heißen?
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Schon allein des Namens wegen habe ich dieses Chili ja kaufen müssen:
Soso, Walla-Walla-Zwiebeln. Doch, wie mir ein wissender amerikanischer Freund verraten hat, hat das weder etwas mit dem Jenseits zu tun noch mit dem berüchtigten Gefängnis von Walla Walla (oder im Amtsenglisch: “Washington State Penitentiary”), das bereits von der Punk-Gruppe The Offspring besungen wurde. (Nur so am Rande, ein “State Penitentiary”, also ein Staatsgefängnis, ist derjenige Knast, in dem sich der Todestrakt des jeweiligen Bundesstaates befindet. In Oregon ist das in der Hauptstadt Salem, in Idaho ebenfalls in der Hauptstadt, Boise, und in Washington eben in Walla Walla).
Aber mit der Stadt sind wir schon nah dran. Denn nicht nur für sein Gefängnis ist Stadt Walla Walla im nördlich von Oregon gelegenen Bundesstaat Washington berühmt, sondern auch für seine Zwiebeln.
Wie Wikipedia weiß, hat vor mehr als 100 Jahren ein französischer Soldat eine süße Zwiebelsorte von der Insel Korsika nach Washington gebracht und dort im Walla-Walla-Tal angebaut. Zwischenzeitlich wurde diese Zwiebel weltberühmt (zumindest in dieser Ecke der Welt), ganz ähnlich wie die gute “Idaho Potato”
und hier muss ja schließlich jeder für irgendwas berühmt sein.
Das Chili hat übrigens ganz hervorragend geschmeckt. Und, um meinen unqualifizierten Kommentar für heute loszuwerden:
“Wichtig”, so hat schon Helmut Kohl gewusst, ist ja schließlich “was hinten rauskommt”.
(heute ein ganz altes Zitat…)
Enter. Enter. Enter. Enter. Enter. Enter. You could pretty much train a chicken to install Debian: “Peck the enter key. Wait….okay, peck enter again…wait…okay, now peck enter…”
Phil Hughes im Jahr 1996 im Linux Journal über die Installation von Debian 1.1 (!)
Dass ausgerechnet die alten 68er, wie sie hier versammelt sind, ihren Abgang über einen Missbrauch des Artikels 68 vorbereiten, gehört zu den Grotesken dieses Vorganges.
Der Abgeordnete Werner Schulz (die Grünen) bei der Debatte zur heutigen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nach Artikel 68 GG.
(auch bei SpOn)
Rouven schreibt:
Wenn der Kaffee wüsste, wie wenig es Mann und Frau auf ihn ankommt, wenn sie sich zu ihm verabreden, wäre er vermutlich das Heißgetränk mit dem größten Minderwertigkeitskomplex.
Ja, ich habe Mitleid. Ein bisschen.